Homo novus (siehe auch Wikipedia!)
Homo novus (lat. neuer Mensch) bedeutet sinngemäß übersetzt Emporkömmling, auch Neuling (Aufsteiger). Gemeint war damit im antiken Rom, insbesondere während der Zeit der römischen Republik, ein Mann, der als Erster aus seiner Familie das Konsulat bekleidete oder in ein höheres Amt, das meist altersbegrenzt war, eintrat. Speziell war dies auf Personen aus dem Ritterstandder Republik gemünzt (welcher keinesfalls mit dem mittelalterlichen Rittertum verwechselt werden darf).
Der Begriff an sich ist abwertend zu verstehen und entspricht damit auch den Machtverhältnissen in Rom: Die Senatorenfamilien verstanden sich als geschlossene Gemeinschaft. Deshalb wurde es auch nicht gerne gesehen, dass jemand, der aus einer unbekannten Plebejerfamilie stammte, plötzlich öffentliche Ämter bekleidete und dies, wie im Beispiel von Marcus Tullius Cicero (auch andere antike Amtsmänner), meist im Mindestalter geschah. Da die Ausübung dieser Ämter eine Bedingung war, um später in den Senat aufgenommen zu werden, fühlten sich diese Familien bedroht in ihrem De-facto-Monopol auf die öffentlichen Ämter und die damit verbundenen Senatorenstühle. Besonders ablehnend waren diejenigen Senatorenfamilien, die der winzigen Gruppe derNobilität (nobilitas) angehörten, die während der Republik quasi sämtliche Konsuln und Zensoren stellten.
Besonders in der Blütezeit der Republik war das Phänomen des homo novus deshalb selten. Die einzigen Ausnahmen in der Liste der Konsuln sind deshalb relativ bekannt: Gaius Flaminius, Konsul im Jahr 223 v. Chr., und Marcus Porcius Cato, Konsul 195 v. Chr.
In der Zeit der Krise der Republik im 1. Jahrhundert v. Chr. sind es wieder zwei bekannten Ausnahmen. Es handelt sich dabei um Gaius Marius, erstmals Konsul im Jahr 107 v. Chr. und dann von 104 v. Chr. bis 100 v. Chr. und letztmals 86 v. Chr. Konsul, und Marcus Tullius Cicero, Konsul im Jahr 63 v. Chr.
In der Spätzeit der Republik und während der Kaiserzeit erhöhte sich die Anzahl dieser sozialen Aufsteiger bedeutend. Der Ritterstand war zudem im Laufe der Jahrhunderte, bedingt durch das Aussterben vieler Familien, immer mehr geschrumpft
Übersicht: Konjunktiv – Verwendung (siehe tutoria.de!)
1. Optativ
- der Gegenwart im Konjunktiv Präsens
Bsp.:
Mihi ignoscatis
Möget ihr mir verzeihen / Hoffentlich verzeiht ihr mir!
(Utinam / Velim) amicus salvus redeat.
Hoffentlich kommt der Freund gesund zurück!
Adiuves nos!
Mögest du uns helfen / Hoffentlich hilfst du uns!
- der Vergangenheit im Konjunktiv Perfekt
Bsp.:
(Utinam / Velim) amicus salvus redierit.
Möge der Freund gesund zurückgekehrt sein / Hoffentlich ist der Freund gesund zurückgekehrt!
- der Gegenwart im Konjunktiv Imperfekt
Bsp.:
Utinam / Vellem amicus viveret.
Würde der Freund doch leben!
- der Vergangenheit im Konjunktiv Plusquamperfekt
Bsp.:
Utinam ne / Nollem amicus perisset.
Wäre doch der Freund nicht zugrunde gegangen!
2. Konzessiv
Bsp.:
Dicas verum, tamen tibi fidem non habeo.
Du sagst zwar die Wahrheit, aber dennoch vertraue ich dir nicht. / Auch wenn du die Wahrheit sagst, vertraue ich dir dennoch nicht.
Bsp.:
Dixeris verum, tamen tibi fidem non habeo.
Du hast zwar die Wahrheit gesagt, aber dennoch vertraue ich dir nicht. /Auch wenn du die Wahrheit gesagt hast, vertraue ich dir dennoch nicht.
Fuerit cupidus, fuerit iracundus; improbus non fuit.
Er war zwar gierig, er war zwar jähzornig, aber schlecht war er nicht. / Auch wenn er gierig und jähzornig war – schlecht war er nicht.
3. Hortativ
Bsp.:
Ne taceamus!
Wir wollen nicht schweigen / Lasst uns nicht schweigen!
Properemus!
Wir wollen uns beeilen / Lasst uns uns beeilen!
4. Jussiv
Bsp.:
Taceat!
Er soll schweigen!
Ne taceant!
Sie sollen nicht schweigen!
Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat.
Die Konsule sollen dafür sorgen, dass der Staat nicht irgendeinen Schaden erleidet.
Cito veniat!
Er soll schnell kommen!
5. Prohibitiv
Bsp.:
Ne tacueris!
Schweig’ nicht!
Ne cunctati sitis!
Zögert nicht!
Ne cucurreritis!
Lauft nicht!
6. Potentialis
Bsp.:
Credat aliquis …
Irgendeiner könnte glauben…
Crediderit aliquis…
Irgendeiner könnte glauben…
Credas…
Du dürftest wohl / könntest glauben…
Putes…
Du dürftest wohl / könntest meinen…
Quis hoc non dubitet?
Wer dürfte wohl nicht daran zweifeln?
Si quis neget deos esse, erret
Wenn irgendeiner sagen würde, dass es Götter nicht gäbe, dürfte er sich wohl irren.
Si maneas / manseris, gaudeam.
Wenn du bleiben würdest, dürfte ich mich wohl freuen.
Bsp.:
Diceret aliquis…
Irgendeiner hätte sagen können …
Crederes…
Du hättest glauben können…
Quis umquam existimaret…?
Wer hätte jemals glauben können…?
7. Deliberativ
Bsp.:
Quid agam? An maneam?
Was soll ich tun? Soll ich bleiben?
Bsp.:
Quid agerem? An manerem?
Was sollte ich tun / hätte ich tun sollen? Sollte ich bleiben / Hätte ich bleiben sollen?
8. Irrealis
Bsp.:
Nisi mors esset, vita hominum quieta esset.
Wenn der Tod nicht wäre, wäre das Leben der Menschen ruhig.
Si civitas libera maneret, vita civium tuta esset.
Wenn die Bürgerschaft frei bliebe, wäre das Leben der Bürger sicher.
Bsp.:
Sine insidiis vita Caesaris tutior fuisset.
Ohne Hinterhalt wäre das Leben Caesars sicherer gewesen.
Si tacuisses, philosophus mansisses.
Wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philosoph geblieben.
Marcus Tullius Cicero (S.5-8)
(Die Zusammenfassung kann lückenhaft sein. Bitte nicht drauf versteifen!!)
Er war ein guter & bekannter Redner. Eine seiner ersten Reden hielt er gegen C. Verres, den Provinzstatthalter Siziliens. Sie fand 70 v. Chr. im Rahmen eines Strafprozesses statt. Cicero war 36 Jahre alt & vor dem Prozess einige Jahre als Quästor in Sizilien angestellt, weswegen er das Vertrauen der Sizilianer genoss. Daher sollte er die Prozessführung übernehmen.
In dem Prozess handelte es sich um die Verbrechen, die Verres während seiner Proprätur in Sizilien verrichtet hatte. Darunter fiel, dass er alle Kulturschätze aufsuchen hat lassen, um sie in seinen Privatbesitz übergehen zu lassen. Außerdem verübte er Gewalttaten. Es blieben weder privat, noch öffentliche, noch religiöse Güter verschont. Die Sizilianer litten & waren empört, weshalb sie ihn wegen Erpressung anklagten, um die geraubten Güter zurückzuerhalten. (=Crimen pecuniarum repundarum).
Verres war ein reicher Mann, der sich aufgrund seines Reichtums die besten Verteidiger leisten konnte. Cicero hingegen war ein »homo novus«, ein Mann von unten. Die Oberschicht wollte verhindern, dass einer von ihnen durch einen solchen bloßgestellt werden würde. Doch Cicero kämpfte mit all seinem Können gegen die »Oberen«. Am 5. August begann der Prozess.
Bei einem Prozess wegen Erpressung (De repetundis) mussten die Beweise zwei mal vorgelegt werden. Einmal in der Erstverhandlung (actio prima) & einmal in der Zweitverhandlung (actio secunda). Die Beweislast war so erdrückend, dass Verres Verteidiger Horatius nur schwieg & freiwillig die Verbannung verhängte. Verres nahm jedoch einen Teil der geraubten Gegenstände mit in die Verbannung. Zusätzlich zu seiner Strafe musste er 3 Mio. Sesterzen als Entschädigung zahlen.
Der Zweitprozess wäre zwar überflüssig gewesen, da Verres ja schon verurteilt war, doch er wurde trotzdem geführt & Ciceros Reden aufgeschrieben, damit sie der Mit- & Nachwelt überlassen werden können. Besonders in der 4. Rede zeigt Cicero, dass er die Redekunst als Waffe anzuwenden wusste. »Darf ein siegreiches Volk dem unterlegenen Menschen den Kulturbesitz rauben? Welche moralischen Bedenken stehen dagegen? Was geht am Ende den Beraubten verloren? Wessen macht sich ein solcher Kulturräuber letztendlich schuldig?«